Der Berufsbetreuer unterstützt den Betreuten in seinem Leben in beinahe allen Situationen.
Ob eine Betreuung notwendig ist, merkt im besten Falle der Betroffene selbst. Meist jedoch erfolgt eine Betreuungsanregung über Krankenhäuser, Hausärzte, Nachbarn, Verwandte, Freunde, Kollegen.
Wird eine Betreuung beim Amtsgericht angeregt, ermittelt zunächst die Betreuungsbehörde der Stadt den Bedarf. Ist eine Betreuung wirklich notwendig? Was muss geregelt werden? Vermögen, Ämter und Behörden, Aufenthalt, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitssorge, usw.
Nach umfassender Ermittlung beschließt das Amtsgericht nach Einholung eines fachärztlichen Gutachtes eine geeignete Betreuung oder lehnt diese ggf. ab.
Auf Grund der vielen Arbeitsjahre im Bereich gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung spricht mich die Betreuungsbehörde gern in Betreuungskonstellationen an, welche sozialversicherungsrechtliche Aspekte umfassen. Mein persönlicher Schwerpunkt hat sich im Laufe der Jahre hin zu jungen Klienten, unter 25 und älteren Klienten, über 70, gebildet.